Der Fall des Sheriffs
McCloskeys Gedankenexperiment prüft, ob ein Sheriff einen Unschuldigen opfern dürfte, um dadurch größere Gewalt zu verhindern. Der Fall macht die Spannung zwischen Folgenmaximierung und Gerechtigkeit besonders scharf.
Personen und Gedanken
1925–2000
Was geschieht mit einer Moraltheorie, wenn sie unter besonderen Umständen die Bestrafung eines Unschuldigen verlangt?
Ein Leseraum für Freude am Philosophieren, eigene Gedanken und die vertiefende Lektüre der Quellen. Zum Hinweis zu Recherche und Quellen.
Henry John McCloskey war ein australischer Philosoph mit Schwerpunkten in Moral- und politischer Philosophie. Nach Tätigkeiten in Melbourne und Western Australia übernahm er einen Lehrstuhl an der La Trobe University. Er schrieb außerdem über Religionsphilosophie und ökologische Ethik.
McCloskeys Gedankenexperiment prüft, ob ein Sheriff einen Unschuldigen opfern dürfte, um dadurch größere Gewalt zu verhindern. Der Fall macht die Spannung zwischen Folgenmaximierung und Gerechtigkeit besonders scharf.
Eine Berufung auf gewöhnlich nützliche Regeln muss erklären, weshalb im Ausnahmefall an ihnen festgehalten werden soll. In den Gesprächen steht damit der Unterschied zwischen der Institution der Strafe und bloßer zweckmäßiger Schädigung zur Debatte.
Die Auswahl verbindet zentrale Werke mit den Texten, auf die sich unsere Gespräche beziehen. Ein Nachweis kann zu einer Ausgabe, einem Archiv oder einer wissenschaftlichen Einordnung führen; nicht jeder Text ist frei im Volltext zugänglich.
1957
Kritik utilitaristischer Rechtfertigungen und Prüfung des Verhältnisses von Regeln und Einzelfällen.
Philosophical Review 66(4), S. 466–485; Sheriff-Beispiel
Im Gespräch: Band 3
Die folgenden Verweise führen zu den jeweiligen Bänden. Handlung und Gesprächsstellen werden dort erst nach der Spoilerfreigabe geöffnet.
Stand: 22. Oktober 2026. Die Kurzbiografie bietet einen Einstieg; die verlinkten Archive und wissenschaftlichen Darstellungen laden zum Weiterlesen ein.
Biografischer Nachruf und Werkübersicht.
Originalaufsatz und bibliografischer Nachweis.