Rechtsstaatlichkeit als besondere Tugend
Eine regelhafte und berechenbare Rechtsordnung besitzt einen bestimmten Wert. Dieser Wert reicht allein noch nicht aus, um ihre Zwecke und Inhalte als gerecht auszuweisen.
Personen und Gedanken
1939–2022
Welche Autorität kann unser Handeln mit guten Gründen anleiten?
Ein Leseraum für Freude am Philosophieren, eigene Gedanken und die vertiefende Lektüre der Quellen. Zum Hinweis zu Recherche und Quellen.

Fotografisches Porträt von Joseph Raz.
LawSociety98. · Bildquelle · CC BY-SA 3.0Raz wurde im damaligen Mandatsgebiet Palästina geboren, studierte Recht in Jerusalem und promovierte bei Hart in Oxford. Dort lehrte er jahrzehntelang; später war er auch an Columbia und am King’s College London tätig. Seine Arbeiten verbinden Rechtsphilosophie, praktische Vernunft und einen pluralistischen Liberalismus.
Eine regelhafte und berechenbare Rechtsordnung besitzt einen bestimmten Wert. Dieser Wert reicht allein noch nicht aus, um ihre Zwecke und Inhalte als gerecht auszuweisen.
Legitime Autorität soll Menschen dabei helfen, den Gründen besser zu folgen, die ohnehin für sie gelten. Die bloße Tatsache, dass jemand Befehle erteilen kann, beantwortet diese Frage nicht.
Die Auswahl verbindet zentrale Werke mit den Texten, auf die sich unsere Gespräche beziehen. Ein Nachweis kann zu einer Ausgabe, einem Archiv oder einer wissenschaftlichen Einordnung führen; nicht jeder Text ist frei im Volltext zugänglich.
1977
Abgrenzung rechtsstaatlicher Anforderungen von der umfassenderen Frage nach Gerechtigkeit.
1979
Essays über Autorität, Rechtsgeltung und die Verpflichtung zum Gehorsam.
Joseph Raz, „The Rule of Law and Its Virtue“, Law Quarterly Review 93 (1977); in: ders., The Authority of Law, Oxford: Clarendon 1979.
Im Gespräch: Band 1
Die folgenden Verweise führen zu den jeweiligen Bänden. Handlung und Gesprächsstellen werden dort erst nach der Spoilerfreigabe geöffnet.
Stand: 22. Oktober 2026. Die Kurzbiografie bietet einen Einstieg; die verlinkten Archive und wissenschaftlichen Darstellungen laden zum Weiterlesen ein.
Institutionelle Biografie und Forschungsprofil.
Einordnung des im Leseraum besprochenen Rechtsstaatsbegriffs.